Heimaufenthaltsgesetz

Mit dem Heimaufenthaltsgesetz (HeinAufG) sollen die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschränkung der persönlichen Freiheit von Menschen in Alten- und Pflegeheimen und in vergleichbaren Einrichtungen geregelt werden. Hiefür wird eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende, effiziente und tatsächlich zugängliche gerichtliche Überprüfung vorgesehen. Den betroffenen Menschen sollen kraft Gesetzes fachkundige Vertreter zur Seite gestellt werden, die ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren und dem Träger der Einrichtung gegenüber wahrnehmen.

Zur Bewohnervertretung

Bewohnervertretung ex lege wird wahrgenommen von:

Zur Ediktsdatei (darin muss der Bewohnervertreter ex lege namhaft sein)