Behördlich für Alten- und Pflegeheime zuständig sind die 9 Bundesländer:
Kontrolleinrichtungen:
Neben den einzelnen Landeseinrichtungen, wir z.B. in Oberösterreich die Heimaufsicht sind bundesweit zuständig:
Das Vertretungsnetz in Sachwalterschaftsangelegenheiten, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertetung