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Patientenverfügung:
Über das Sterben selbst
bestimmen können
Hat ein sterbender Patient das Recht, seinen Tod zu
verlangen? Müssen Ärzte alles tun, um unheilbares Leiden zu verlängern? In
diesem Spannungsfeld bewegt sich das neue Recht einer Patientenverfügung.
Mit einer Patientenverfügung - das Bundesgesetz gilt seit 1. Juni - können
Kranke und Gesunde bestimmen, was im Fall des Verlustes der Handlungsfähigkeit
(Koma, Unzurechnungsfähigkeit ...) medizinisch geschehen soll.
"Der Patient kann im Vorhinein festlegen, welche medizinische Behandlung er
nicht will. Das Recht auf bestimmte Therapien ist mit der neuen
Patientenverfügung nicht verbunden", sagt Ulrike Steinkogler, Juristin im
Justizministerium. Eine "negative Willenserklärung" nennen das die
Rechtsexperten. Neben bestimmten Formvorschriften (siehe Kasten unten) ist für
eine verbindliche Patientenverfügung eine umfassende ärztliche Aufklärung über
alle Risiken und Chancen erforderlich. Der Patient muss zum Zeitpunkt seiner
Verfügung voll einsichts- und urteilsfähig und medizinisch voll aufgeklärt sein.
Arzt an Willen gebunden
Jene Maßnahmen, die der Patient ablehnt, müssen möglichst genau beschrieben
sein. "Eine schriftliche Patientenverfügung, auf der lediglich steht 'keine
Apparate', wird nicht gehen", heißt es aus dem Justizministerium. "Erfüllt eine
Patientenverfügung alle Kriterien, dann muss sich der Arzt an den
Patientenwillen halten, auch wenn der Mediziner den Inhalt für fachlich
unvernünftig hält", sagt Gerald Bachinger, Sprecher der Patientenanwälte
Österreichs.
Einige Beispiele
Da das Gesetz erst wenige Tage gilt, haben Juristen und Ärzte noch kaum
Erfahrungswerte, was der Patient im Einzelfall bestimmen kann und was nicht.
Klar ist, dass man nur medizinische Behandlungen ablehnen kann.
"Künstliche Ernährung kann der Patient im Vorhinein nicht ablehnen, weil
pflegerische Basisversorgung keine medizinische Behandlung darstellt", sagt der
Linzer Rechtsanwalt Karl Krückl, der das Ausfertigen von Patientenverfügungen
kostengünstig anbietet. Aber: Künstliche Ernährung über eine PEG-Sonde kann der
Patient ablehnen, weil das Setzen der Sonde ein medizinischer Eingriff ist.
Einhellig sagen die Experten, dass Patienten künstliche Beatmung ablehnen
können. Genauso kann ein Herzinfarktpatient, der beim nächsten Infarkt
voraussichtlich im Koma landen wird, bestimmen, dass nicht mehr reanimiert
werden soll. Oder: Eine 80-Jährige, deren Bein wegen einer Infektion amputiert
werden müsste, kann per Patientenverfügung darauf bestehen, unversehrt zu
sterben.
Aktive Sterbehilfe illegal
"Trotz des neuen Gesetzes bleibt aktive Sterbehilfe verboten", sagt der Linzer
Strafrechtsprofessor Herbert Wegscheider. "Der Patient hat das Recht zu sagen:
Ich will das nicht. Klar ist aber auch, dass der Arzt zur Hilfeleistung
verpflichtet ist", sagt Wegscheider. Wie sich die Patientenverfügung in diesem
Spannungsverhältnis bewähren wird, werde die Zukunft zeigen.
Das Bundesgesetz über Patientenverfügungen als pdf
zum Download

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