Mit dem Heimaufenthaltsgesetz sollen die Voraussetzungen für
die Zulässigkeit einer Beschränkung der
persönlichen Freiheit von Menschen in Alten- und Pflegeheimen und in
vergleichbaren Einrichtungen geregelt
werden. Hiefür wird eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende,
effiziente und tatsächlich
zugängliche gerichtliche Überprüfung vorgesehen. Den betroffenen Menschen
sollen kraft Gesetzes
fachkundige Vertreter zur Seite gestellt werden, die ihre Interessen im
gerichtlichen Verfahren und
dem Träger der Einrichtung gegenüber wahrnehmen.