Mit dem Heimaufenthaltsgesetz (HeinAufG) sollen die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschränkung der persönlichen Freiheit von Menschen in Alten- und Pflegeheimen und in vergleichbaren Einrichtungen geregelt werden. Hiefür wird eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende, effiziente und tatsächlich zugängliche gerichtliche Überprüfung vorgesehen. Den betroffenen Menschen sollen kraft Gesetzes fachkundige Vertreter zur Seite gestellt werden, die ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren und dem Träger der Einrichtung gegenüber wahrnehmen.
Bewohnervertretung ex lege wird wahrgenommen von:
- Verein für Sachwalterschaft,
- Salzburger Hilfswerk(Salzburg),
- Institut für Sozialdienste(Vorarlberg),
- Niederösterreichischer Landesverein (Niederösterreich)
Zur Ediktsdatei (darin muss der Bewohnervertreter ex lege namhaft sein)